Mit der Einführung des neuen Mobilfunkstandards LTE kommt auch in den DSL-Markt wieder Bewegung. Wer jetzt einen DSL-Anschluss benötigt hat bei einer Telefon und Internetflatrate ohne Mindestvertragslaufzeit die Möglichkeit, kurzfristig auf neue, bessere Angebote umzusteigen.
Gibt es eine Telefon und Internetflatrate ohne Mindestvertragslaufzeit?
Beim Anschluss eines Neukunden fallen beim Provider zunächst Anschlusskosten an und oft wird vergünstigte Hardware angeboten. Die Kosten hierfür werden über die Verbindungsentgelte wieder hereingeholt. Darum verlangen die meisten Anbieter von Telefon- und Internetanschlüssen eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren für die Verträge. Das ist aber nicht in allen Fällen so, von Resellern und Subunternehmen der großen Anbieter gibt es aktuell Angebote für Telefon und Internetflatrate ohne Mindestvertragslaufzeit mit Kündigungsfristen zwischen zwei Wochen zum Monatsende und drei Monaten. Bei diesen angeboten werden allerdings teilweise Anschlussgebühren erhoben, die bei einem Wechsel berücksichtigt werden müssen. Außerdem sind DSL-Router nicht so günstig zu haben, wie bei den Verträgen mit Mindestlaufzeit. Das fällt allerdings nur ins Gewicht, wenn diese Hardware auch benötigt wird, denn sie sind nicht fester Bestandteil der Verträge. Wenn Sie also bereits einen DSL-Router haben, müssen Sie diese Kosten nicht einkalkulieren.
Was gibt es bei Verträgen ohne Mindestlaufzeit zu beachten?
Wenn Sie Angebote für Telefon und Internetflatrate ohne Mindestvertragslaufzeit vergleichen sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Hardware des Anbieters benötigen oder andere, kostengünstigere oder bessere Geräte benutzen wollen. Anderenfalls sind auch bei der vergünstigten DSL-Hardware größere Unterschiede zu berücksichtigen. Diese Unterschiede werden aber teilweise durch die Höhe der einmaligen Gebühren für den Anschluss kompensiert. Wenn Sie die vergünstigte Hardware des Providers nutzen wollen, sollten Sie daher diese beiden Posten gemeinsam betrachten. Ansonsten ist zu beachten, dass die Höhe der Anschlussgebühr meist von der Länge der Kündigungsfrist abhängig ist. Bei einem Vertrag ohne Anschlussgebühr haben Sie zum Beispiel eine Frist von drei Monaten, kürzere Kündigungsfristen bedeuten meist auch höhere Anschlussgebühren.
Werbeaktionen und Sonderangebote nutzen
Bei den Unternehmen, die eine Telefon und Internetflatrate ohne Mindestvertragslaufzeit anbieten, gibt es Werbeaktionen, die Sie beim Preisvergleich berücksichtigen sollten. Bei diesen Angeboten sind meist die monatlichen Kosten für ein halbes oder ganzes Jahr um fünf bis zehn Euro reduziert. Läuft der Vertrag über die gesamte Zeit, ist diese Einsparung ist höher als die einmaligen Gebühren für den Anschluss.