Die Institutionen der EU haben sich auf ein Gesetzespaket geeinigt, dass neue Regeln für den Energie-Binnenmarkt der EU festlegt.
Deutschland hat sich bei der Frage nach der Trennung zwischen Besitz von Leitungsnetzen und Versorgungsleistungen durchgesetzt: Energieversorger dürfen unter Umständen auch das Leitungsnetz besitzen, durch das sie die Energie zu den Verbrauchern transportieren.
Das Gesetzespaket sieht außerdem vor, dass die europäischen Verbraucher mit neuen Energiezählern ausgerüstet werden, die den aktuellen Verbrauch anzeigen. Daneben sollen sie zukünftig eine monatliche Abrechnung erhalten. Der Lieferantenwechsel zwischen verschiedenen Strom- und Gasversorgern soll in Zukunft innerhalb drei Wochen abgeschlossen sein. Diese Regelung soll insgesamt zu mehr Wettbewerb führen.
[...] der neuen Regelung dürfen Unternehmen die Leitungsnetze besitzen und Energie verkaufen in Ländern mit getrennten [...]
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